Voraussetzung
Eine Betreuung wird eingerichtet, wenn Volljährige ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.
Wir begleiten volljährige Menschen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, und unterstützen Angehörige in Wehrheim und Umgebung. Unsere neue Website ist bald online – persönlich erreichbar sind wir schon jetzt.
Gesetzliche Betreuung
Seit 1992 hat die rechtliche Betreuung in Deutschland die frühere Vormundschaft für Erwachsene abgelöst. Im Mittelpunkt stehen die Wünsche und die Selbstbestimmung der betreuten Person.
Eine Betreuung wird eingerichtet, wenn Volljährige ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.
Die Einrichtung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht) am Wohnort der betroffenen Person – schriftlich oder zur Niederschrift bei der Rechtspflegerin bzw. dem Rechtspfleger.
Das Gericht bestellt Angehörige, ehrenamtliche Helfer oder Berufsbetreuer. Die kommunale Betreuungsbehörde berät zu Vorsorgevollmachten und unterstützt das Gericht bei der Auswahl.
Gut zu wissen
Die beiden Begriffe werden oft verwechselt – sie betreffen heute unterschiedliche Personengruppen.
Für Volljährige
Unterstützung für Erwachsene in den Bereichen, in denen sie Hilfe brauchen – etwa Gesundheit, Finanzen, Behörden oder Wohnen. Zuständig ist das Betreuungsgericht am Amtsgericht.
Für Minderjährige
Gilt heute ausschließlich für Kinder und Jugendliche, deren Eltern die elterliche Sorge nicht ausüben können. Zuständig sind das Familiengericht und das Jugendamt.
Kontakt
Sie haben Fragen zu einer bestehenden oder geplanten Betreuung? Wir sind gerne für Sie da.
Ansprechpartner
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